Beispiele

Zahnärzte erhalten gemäß einer festgesetzten Budgetierung pro Quartal ein Budget für verschiedene Tätigkeiten. Es handelt sich dabei um einen rechtsmittelfähigen Bescheid, der mit einem Widerspruch und schließlich mit einer Klage vor dem Sozialgericht angegriffen werden kann. Ein Zahnarzt hatte gegen diese Budgetierung eingewendet, dass die Berechnung für die Fälle der Zahnbehandlung im Bereich der Parodontitis zu niedrig angesetzt waren.

Das Sozialgericht hat in der 1. Instanz entschieden, dass die Budgetierung richtig war, weshalb die Bescheide als korrekt anzusehen waren.