Beispiele

Der Zahnarzt hat nicht korrekt gegenüber der Kassenzahnärztlichen Vereinigung abgerechnet. Das stellt einen Verstoß gegen die Disziplinarordnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung dar. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Es tagte ein Disziplinarausschuss mit dem Zahnarzt, vor dem er seine ihm zur Last gelegten Pflichtverletzungen erklären musste.

Das Verfahren endete nur mit einer Geldbuße.