Beispiele

Ein Baby von 6 Monaten hatte eine Erkältung mit Fieber und Ohrenschmerzen. Die Eltern sind mit dem Baby zur Kinderärztin gegangen, die die Erkältung und die Mittelohrentzündung feststellte. Sie riet dazu, das Ohr zu wärmen und mit einem kleinen Zwiebelsäckchen zu bedecken. Die Dämpfe der geriebenen Zwiebel würden die Entzündung heilen. Die Eltern taten wie ihnen geraten. Die Schmerzen blieben und sie gingen erneut zu der Ärztin. Sie sagte, dass Antibiotika nicht von ihr zu verschreiben seien, da noch abzuwarten sei. Die Schmerzen blieben und die Eltern sind mit dem Baby in ein Kinderkrankenhaus gefahren, wo festgestellt wurde, dass nicht nur das Ohr sondern auch bereits der Knochen und die Gänge hinter dem Ohr entzündet waren. Das Baby musste intensiv mit Antibiotika behandelt werden und wurde wieder gesund.

Es wurde vor Gericht festgestellt, dass die Ärztin einen Behandlungsfehler begangen hatte, indem sie riet, alternative Heilungsmethoden anzuwenden. Sie hätte sofort ein Antibiotikum verordnen müssen, da das Entzündungsrisiko bei Kleinkindern im Bereich der Ohren extrem hoch ist, da es noch nicht völlig entwickelt ist.