Erfolgsaussichten
Der Erfolg hängt davon ab, wie gut der Beweis des Behandlungsfehlers geführt werden kann. Das ist von einem aussagekräftigen Gutachten abhängig und auch von dem Gutachter, der auf dem Spezialgebiet ein Experte sein muss. Gut gestellte Fragen ergeben die richtige Antwort und damit die Grundlage für den Anspruch.
Behandlungsfehler
Ein „klassischer“ Behandlungsfehler ist gegeben, wenn der Arzt oder Zahnarzt bei der Behandlung schuldhaft einen Fehler begeht, der entsprechende Folgen für den Patienten hat.
Darüber hinaus ist auch dann ein Behandlungsfehler gegeben, wenn ein Fehler im Behandlungsumfeld geschieht wie z. B die Verletzung der Beratungspflicht, der Aufklärungsfehler oder die falsche Indikation. Die Risikoaufklärung hat den Patienten zu erreichen, d.h. dem Patienten muss in verständlicher Art und Weise dargelegt werden, mit welchen Folgen er bei dem ärztlichen Eingriff zu rechnen hat. Die Information muss patientenbezogen sein, d.h. die individuelle Information.
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