Vorverfahren
In den Klageverfahren sind eine Reihe von Fragen zu beachten und wir tragen dafür Sorge, dass diese gemäß der gesetzlichen Grundlagen angewendet werden. Es interessieren vor allem beim Vorliegen eines Arzt- und Zahnarzthaftungsfalles die Arten der möglichen Verfahren, der Gang des Verfahrens, die Dauer, die Erfolgsaussichten und die Kosten.
Wenn davon ausgegangen werden kann, dass ein Behandlungsfehler vorliegt, d.h. ein Haftungsfall eingetreten ist, ist es zunächst ratsam, die Beweise zu sichern. Dieses geschieht durch ein Gutachten eines Sachverständigen, der in einem schriftlichen Gutachten zu gestellten Fragen Stellung nimmt. Das kann auch in einem gesonderten Beweissicherungsverfahren, das ein gerichtliches Verfahren ist, geschehen.
Die Beweissicherung erfolgt auch durch der Herausgabe der Patientenkarte und die Krankenhausunterlagen, worauf der Patient einen Anspruch hat.
Dabei sind folgende Unterschiede zu beachten:
Für den Fall der gesetzlichen Krankenversicherung ist die zuständige Krankenkasse über den Vorfall zu informieren, die einen Gutachter zu Vornahme des Gutachtens bestimmt. Sofern eine private Krankenversicherung besteht, ist die zuständige Ärztekammer/Zahnärztekammer mit der Erstellung eines Gutachtens zu beauftragen. Auf die gestellten Fragen gibt der Gutachter Antwort in seinem schriftlichen Gutachten.
Das Gutachten bzw. das dann ggf. folgende Obergutachten ist Grundlage für die Beratung hinsichtlich der Erfolgsaussichten im Haftpflichtfall.
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